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AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER FIRMA LM - LaserArt Eventtechnik
 

 

Vertragsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen (Verleih)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Die Vermietung von Geräten durch die Firma LM - LaserArt Eventtechnik (im Nachfolgenden Vermieter) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner (im Nachfolgenden Mieter) Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart sind.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Mieter und Vermieter einschließlich dieser
Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam.

 

 

 

IV. Rückgabe der Mietsache und Vertragsstrafe

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand (insbesondere sind Kabel aufzuwickeln und das Mietobjekt ggf. entsprechend der Betriebsanleitung zu reinigen) zurückzubringen. Mit der Rücknahme des Mietobjektes bestätigt der Vermieter nicht, dass dieses ohne Mängel oder Schäden zurückgegeben wurde.

2. Sofern sich das Mietverhältnis wegen einer verspäteten Rückgabe des Mietobjekts verlängert, schuldet der Mieter ab dem 3. Tage nach der Verlängerung eine Vertragsstrafe. Diese besteht in der Erhöhung des jeweiligen Mietzinses um 30%. Dies gilt nicht wenn der Mieter in nachvollziehbarer Form nachweist, dass er die Verspätung der Rückgabe nicht verschuldet hat (z.B. wegen höherer Gewalt)

3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatz wegen der Verzögerung der Rückgabe oder Beschädigung des Mietobjektes, bleibt vorbehalten. Für vom Mieter zu vertretende Reinigungs-, Sortierarbeiten u.ä. werden die am Tage der Rücknahme geltenden, aus der allgemeinen Preisliste des Vermieters ersichtlichen Stundensätze in Rechnung gestellt.

1. Übernahme des Mietobjektes


Der Mieter ist verpflichtet, sich nach der Übernahme des Mietobjektes und der Verbrauchsmaterialien von deren ordnungsgemäßen Zustand, ordnungsgemäßer Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter während der Mietzeit
auftretende Störungen, Mängel, Schäden oder den Verlust des Mietobjektes unverzüglich anzuzeigen. Soweit irgend möglich erfolgt dies schriftlich zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung des Mangels. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch oder durch E-Mail, so hat sie der Mieter innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu wiederholen.

2. Bedienung und Hilfspersonal


Ist nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart stellt der Vermieter kein Bedienungs- oder Betreuungspersonal zur Verfügung. Der Mieter darf das Mietobjekt nur von nachweisbar qualifiziertem Bedienungspersonal oder beaufsichtigten Hilfskräften entsprechend der technischen Anleitungen und Vorgaben des Vermieters bedienen lassen. Der Mieter trägt Sorge für eine umfängliche Einweisung seines Hilfspersonals in Bedienung und Funktion des Mietobjektes.

3. Arbeits- und Gesundheitsschutz


Soweit geboten achtet der Mieter auf die Einhaltung der bei der Verwendung des Mietobjektes maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere solche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.​

4. Behördliche Genehmigungen und sonstige Erlaubnisse


Die Einholung von behördlicher Genehmigung, insbesondere solcher zum Betrieb des Mietobjektes in der Öffentlichkeit, oder sonstiger Erlaubnisse, obliegt dem Mieter, soweit diese nicht Gegenstand der allgemein technischen Zulassung des Mietobjektes sind.
 

 


7. Vertragsgemäßer Gebrauch


Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt vor Überbeanspruchung oder Missbrauch durch Dritte zu schützen, sowie selbst es nur in vertragsmäßigem Umfang zu nutzen. Der Mieter ist insbesondere nicht berechtigt ohne Zustimmung des Vermieters Reparaturen, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen oder technische Grundeinstellungen zu verändern. Marken- und Firmenzeichen, Geräte- und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert am Mietobjekt zu belassen.

 

 


8. Weitervermietung


Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter darf die Geräte oder einen Teil
derselben ohne vorherige Zustimmung des Vermieters an einen anderen als den vertragsmäßigen Ort verbringen. Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter dem Vermieter den aus
der Weitervermietung des Mietobjektes erlangten Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz hiervon bleibt unberührt.

 

 



DATEN DER LM - LaserArt Eventtechnik

Geschäftsadresse:    
LM - LaserArt Eventtechnik
Ännerhüs 23
3942 Raron

Geschäftsführer:    
Lochmatter Martin

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